Allgemeine Ge­schäfts­be­din­gun­gen
- Training und Beratung

1. Allgemeines
Bernd Weismann führt Training und Beratung gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen AGB müssen schriftlich vereinbart werden.
Die von mir abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schulde ich nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Meine Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.
Ich bin berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung eines Beratungsvertrages heranzuziehen. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von uns auf Grund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen sind vom/von der Auftraggeber/Auftraggeberin selbst bereitzustellen.
Ich erbringe meine Beratungsleistungen auf der Grundlage der mir von der Auf-traggeberin/vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Diese werden von uns auf Plausibilität überprüft. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt bei der Auftraggeberin/beim Auftraggeber.

2. Angebote, Honorare
Die Angebote sind freibleibend. Änderungen vorbehalten. Alle Honorare verstehen sich in Euro.
Für Trainingssleistungen werden die auf der Website veröffentlichten und/oder in der Trainings- bzw. Beratungsvereinbarung festgelegten Honorare berechnet. Findet das Coaching bzw. die Beratung außerhalb von Wels statt, werden zusätzlich Reise- und Übernachtungskosten in angemessenem Rahmen berechnet.
Solange keine Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt der/die Auftrag-geber/Auftraggeberin als Schuldner des Trainings- bzw. Beratungs-Honorars.
Mein Honorar ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Die Zurückbehaltung unseres Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche der Auftraggeberin/des Auftraggebers von mir anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

3. Absage eines Termins
Eine kostenfreie Absage der Trainings- oder Beratungs-Sitzung ist bis 24 Stunden vor dem Termin möglich, bei Montagsterminen bis Freitag 13.00 Uhr, danach wird das Honorar in voller Höhe fällig. Dies gilt auch für das kostenlose Erstgespräch! Mit der Vereinbarung eines Termins zum Erstgespräch akzeptieren Sie diese Regelung.

4. Copyright
Alle an den/die Auftraggeber/Auftraggeberin ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Das Urheberrecht an den Unterlagen gehört allein Bernd Weismann. Dem Klienten ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von Bernd Weismann ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen.

5. Versicherungsschutz
Jeder/jede Auftraggeber/Auftraggeberin trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Trainings-Sitzungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Das Training ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
Veranstalter von Team-Trainings, Seminaren, Workshops usw. ist immer der/die Auftraggeber/Auftraggeberin. Die Teilnehmer haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch Bernd Weismann.

6. Haftung
Die Informationen und Ratschläge in Trainings-Sitzungen sowie in allen Dokumentationen sind durch den Trainer sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit von Bernd Weismann handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Klienten.
Meine Haftung für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen nach § 1 des Beratungsvertrages ist auf die Partnerschaft und auf den jeweiligen Leistungserbringer begrenzt.
Im Falle einer mangelbehafteten Leistung bin ich zur Nachbesserung berechtigt. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung stehen der Auftraggeberin / dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.

7. Vertraulichkeit
Bernd Weismann verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des/der Auftraggebers/Auftraggeberin auch nach der Beendigung des Vertrages unbegrenzt Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet sich Bernd Weismann, die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.

8. Mitwirkungspflicht des/der Auftraggebers/Auftraggeberin
Das Training erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Der Trainer möchte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass Training ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Der Trainer steht dem/der Auftraggeber/Auftraggeberin als Prozessbegleiter und Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite - die eigentliche Verände-rungsarbeit wird vom/von der Auftraggeber/Auftraggeberin geleistet. Der/die Auftraggeber/Auftraggeberin sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen.

9. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem/der Auftraggeber/ Auftraggeberin einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Wels Gerichtstand ist das zuständige Handelsgericht Wels. Es gilt das Recht der Republik Österreich.